Informationen zur Altgeräteverordnung
Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) Hinweis zum
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom
Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie
diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut
Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten! Von uns erhaltene Geräte können Sie nach
Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben indem Sie sie ausreichend frankiert per
Post an die im Impressum angegebene Adresse zurücksenden. Altgeräte, die
Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der
Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.